
2-FACH STEUERN SPAREN MIT DEN GARTENPROFIS
Gut zu wissen: Bei der Gestaltung unde Pflege Ihres Traumgartens durch einen Fachbetrieb für Garten- und Landschaftsbau können private Bauherren und Gartenbesitzer von attraktiven Steuervorteilen profitieren. Und das gleich doppelt. Wir zeigen Ihnen welche Steuerersparnise auf Sie warten. Profitieren Sie gleich von Ihren Bonus. Wenn Sie in einem Auftrag sowohl haushaltsnahe Dienstleistungen als auch handwerkliche Tätigeiten abarbeiten lassen, sollten Sie die Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistung und handwerkliche Tätigkeit getrennt ausweisen lassen, damit Sie diese steuerlich geltend machen. Denn für eine Rechnung kann nur ein Steuervorteil (haushaltsnahe Dienstleistung oder handwerkliche Tätigkeit) in Abzug gebracht werden.
Voraussetzung: Steuerbonus
- Es werden nur detaillierte Firmenrechnungen anerkannt.
- In der Rechnung sind die Arbeitskosten getrennt auszuweisen.
- Für die Nutzung der neuen Förderbeträge müssen Arbeiten und Zahlung im gleichen Jahr angefallen bzw. geleistet worden sein.
- Rechnungsbeträge müssen per Banküberweisung auf ein Firmenkonto des Unternehmens bezahlt werden.
- Barzahlungen werden nicht anerkannt.
- Die Dienstleistung muss im Haushalt des Steuersparers erbracht werden und der Haushalt muss sich in Deutschland befinden.



Mit Profis arbeiten lohnt sich immer!
Die Zusammenarbeit mit den Profis lohnt sich also auch finanziell für Sie! Alle wichtigen Infos zum Thema "Steuern sparen mit den Profis" finden Sie auf der Internetseite www.mein-traumgarten.de
Partner der Verbände Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Niedersachsen-Bremen e.V. und Baden-Wüttemberg e.V.
Quelle: BGL-Merkblatt Verband Garten-, Landschafts und Sportplatzbau Niedersachsen - Bremen e. V.