Im Städtebau wird zunehmend auf die Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eingegangen. Mit geeigneten wasserdurchlässigen Materialien zur Befestigung von Oberflächen wird angestrebt, das anfallende Niederschlagswasser dezentral in der Fläche zurückzuhalten oder zu versickern und nicht einer zentralen Kläranlage zuzuführen. Teilweise werden sogar vormals befestigte Flächen wieder entsiegelt. Eine wichtige Voraussetzung für die Versickerung ist, dass Oberflächenwasser nicht mit Schadstoffen belastet ist. Eine Gefährdung von Boden und Grundwasser muss grundsätzlich ausgeschlossen sein. Die einfachste Lösung für dezentrale Versickerung ist dabei die flächige Versickerung. Den modernen, wasserdurchlässigen Betonpflasterstein-Systemen kommt hierbei größte Bedeutung zu. Sie forcieren die Versickerung des Niederschlagswassers.
Auch auf weniger durchlässigem Untergrund können diese Umweltpflastersysteme durchaus nutzbringend eingesetzt werden. Durch das Retensionsverhalten der Tragschichten und des Pflasters wird der Abfluss des Oberflächenwassers verzögert und temporär zurückgehalten. Das Wasser gelangt dadurch langsam ins Erdreich, in die Kanalisation oder verdunstet. D.h. eine Überlastung des Kanalnetzes wird verhindert und die Gefahr von Hochwasserereignissen wird reduziert. Abwassergebühren werden bereits in einigen Gemeinden nach der Größe der versiegelten Fläche berechnet. Teilweise beteiligen sich Kommunen sogar direkt, indem Sie privaten Bauherren einen Teil der Kosten für eine umweltgerechte Pflasterbefestigung erstatten. Dies gilt auch für Entsiegelungsmaßnahmen. Für die Förderung von Entsiegelungsmaßnahmen ist die zuständige Stadtverwaltung Ihr Ansprechpartner.
Das natürliche, flächenhafte Versickern unterliegt keinen besonderen Vorschriften oder Gesetzen. In Wohngebieten ist die Versickerung der anfallenden Niederschlagswasser wasserwirtschaftlich unbedenklich.
Eine gezielte Versickerung in größerem Umfang mit speziellen Anlagen (Versickerungsmulden, Rigolen) bedarf der wasserrechtlichen Erlaubnis.
Bei der Planung von Umweltpflastersystemen sollte zunächst geprüft werden, welches der Systeme für den Einsatzzweck geeignet und sinnvoll ist.
Sprechen Sie mit Ihrem Gartengestalter oder gerne auch mit uns über dieses Thema.
Die Funktionsfähigkeit wasserdurchlässiger Beläge ist in starkem Maße von der Wasserdurchlässigkeit der Tragschichten und des Untergrundes abhängig. Der Grundwasserspiegel sollte einen Grundwasserabstand von 2 Metern haben. Ist der Untergrund selbst wasserdurchlässig, so kann auf eine Kanalisation, Drainage u.a. verzichtet werden.
Tragschichten sollten eine Wasserdurchlässigkeit von mindestens 5,4 x 10-5 bis 5,4 x 10-4 Meter/Sekunde aufweisen. Ist dies für den Untergrund nicht der Fall, müssen zusätzliche Sickeranlagen gebaut werden.
Für die Auslegung der Tragschichten gilt die RStO 01 (Bauklasse 4-6). Wir empfehlen Kiessande und Schotter 0/32, 0/45 und 0/56 bei Verlauf an den unteren Körnungslinien nach ZTV T-StB. Für wasserdurchlässige Beläge sind als Pflasterbett und Fugenmaterial Splitte der Korngröße 1/3 oder 2/5 (keine Kalksplitte) zu verwenden. Die Verlegung erfolgt wie bei Normalpflaster.
Die Tragschichten und das Pflasterbett sollten bei Rasenpflaster wie bei Normalpflaster hergestellt werden. Für die Fugenverfüllung empfehlen wir folgende Vorgehensweise:
Fugen mit Splitt oder Rundkorn z.B. 5/8 Splitt oder Rundkorn 4/8 füllen und überschüssiges Material sauber abkehren. Anschließend die Fläche abrütteln. Den entstehenden Freiraum in den Fugen mit Humus/Saatgemisch intensiv einschlämmen und ggf. nachhumusieren bis Oberkante Stein.
Die Fläche sollte 4-6 Wochen nicht befahren werden, damit sich eine Grasnarbe bilden kann. Die Fugen zwischen den Pflastern können auch nur mit Splitt verfüllt werden. Die verlegte Fläche entspricht in diesem Fall einem versickerungsfähigen Belag.
Bei Bauweisen mit wasserdurchlässigen Belägen/Rasenpflastern ist das Merkblatt für wasserdurchlässige Befestigungen von Verkehrsflächen zu beachten.
Es ist sicherzustellen, dass auf wasserdurchlässigen Belägen kein Streusalz eingesetzt wird!
Grundsätzlich sind alle Rechteckpflaster maschinenverlegbar. Beachten Sie hierzu bitte unsere Hinweise auf den Produktseiten.
Rasenpflaster kann auch als versickerungsfähiges System ausgeführt werden. Der Oberbau/Tragschicht wird analog den versickerungsfähigen Belägen ausgeführt. Die Fugenverfüllung erfolgt wie bei Rasenpflaster. Viele Pflaster sind innerhalb der Systeme durch gleiche Rastermaße so aufeinander abgestimmt, daß ein Wechsel – je nach Funktion – jederzeit problemlos möglich ist (z.B. Calvo, Calvodrain, Aquadrain).
Für den Fall, dass Versickerungssysteme einmal nicht funktionieren, z.B. bei extremen Niederschlägen, ist eine Notentwässerung vorzusehen. Diese sollte möglichst nicht über die Kanalisation, sondern besser über die angrenzenden Vegetationsflächen (Rasen, Teich) oder über Rigolen und Versickerungsmulden abgeleitet werden.